Samstags ein Auto kaufen und sofort losfahren? Das ist im Rheinisch-Bergischen Kreis ab sofort mit dem digitalen Service i-Kfz möglich.
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Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich nicht nur um Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sondern kommen oft auch in Kontakt mit deren Angehörigen. Doch nicht immer verläuft dieser reibungslos.
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Das zdi-Netzwerk MINT Rhein-Berg, in dem viele Akteure aus dem gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis aktiv sind, erhielt gemeinsam mit weiteren 45 Einrichtungen das zdi‑Qualitätssiegel 2026 aus den Händen von Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein‑Westfalen (MKW).
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Mit einer kleinen Spende Großes für Bienen, Schmetterlinge und die Artenvielfalt bewirken oder selbst mitmachen: Unter dem Motto „Rhein-Berg blüht auf!“ sollen im kommenden Herbst im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 80.000 Blumenzwiebeln gesetzt werden.
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In der Krise voneinander profitieren: Der Rheinisch-Bergische Kreis und alle kreisangehörigen Kommunen sind Preisträger des Landespreises für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen in der Kategorie „Krisenbewältigung“.
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Konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, um unser Klima aktiv zu schützen: Mit praxisnahen Angeboten wollen der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und das Bergischen Energie- und Ressourcenzentrum (BERZ) gemeinsam Bürgerinnen und Bürger für Maßnahmen im Alltag gewinnen.
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Sie möchten Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können? Oder haben Sie selbst bereits eine rechtliche Betreuung übernommen oder sind gebeten worden, eine zu übernehmen, und benötigen Hilfe und Informationen?
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Der Rheinisch-Bergische Kreis passt gemeinsam mit der Stadt Wermelskirchen und der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) das Linienangebot der Ringlinie 270/271 an.
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Der Rheinisch Bergische Kreis hat eine Einigung mit den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren rückwirkend zum 1. Januar 2026 erzielt. Damit ist sichergestellt, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine Differenzbeträge nachträglich erhoben werden müssen.
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