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Immissionsschutz- Zulassung von Anlagen

Zulassung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz


Die Untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für die Entscheidung über Anträge genehmigungspflichtiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
wie z.B. zum Thema:

- Wärme- bzw. Energieerzeugung
- Steinbrüche
- Metallverarbeitung
- landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugnisse
- Schlachtbetriebe, Räucheranlagen
- Abfallverwertung/beseitigung
- Kompostierung

Die Genehmigungsbedürftigkeit hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab. 

Die Genehmigungen der Anlagen nach der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) sind unter "Zusätzliche Infos" zu finden.

Gebühren

Mindestens 500,- Euro.

Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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