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Friedhof errichten oder erweitern

Nur für Kommunalverwaltungen und Träger konfessioneller Friedhöfe!


Die Errichtung bzw. Erweiterung eines Friedhofes ist genehmigungspflichtig. Antragsberechtigt sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Träger konfessioneller Friedhöfe.

Die Beantragung kann formlos erfolgen. Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden:
- Gutachten des Geologischen Landesamtes
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Belegungsplan
- Be- und Entwässerungsplan
- Kopie der Friedhofssatzung

Hinweis:
Die Genehmigung konfessioneller Friedhöfe wird weitergeleitet an die zuständige Bezirksregierung Köln.

Gebühren

gebührenfrei

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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