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Grundstücksteilung

Genehmigung zur Bildung eines neuen Grundstücks


Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch die Teilung keine Verhältinisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, kann auf Wunsch ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt werden.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Grundstücksteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

  •    Antrag auf Grundstücksteilung
  •    Amtlicher Lageplan (2-fach) eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) oder des Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskataster (vgl. § 17 i.V.m. § 3 Bauprüfverordnung)
  •    Bei Bedarf Bauzeichnungen (vgl. § 17 i.V.m. § 4 Bauprüfverordnung)


Das Antragsformular für die Teilungsgenehmigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Gebühren

Nach Verwaltungsgebührenordnung 50,00 bis 500,00 € je bebautem, gebildetem Grundstück.

Rechtliche Grundlagen

§ 7 BauO NRW 2018
Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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