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Anspruchseinbürgerung

Wann habe ich einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag?


Die Anspruchseinbürgerung ist die häufigste Form der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Erfüllt ein Einbürgerungsbewerber die folgenden Voraussetzungen, so hat er einen
Anspruch darauf in den deutschen Staatsverband eingebürgert zu werden.

 Voraussetzungen:

  1.  Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn der Einbürgerungsbewerber:
     
     -die erforderliche Mindestaufenthaltszeit erfüllt,
     -im Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels ist,
     -seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (SGB II + XII) sicherstellt, 
     -straffrei ist,
     -im Besitz von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ist,
     -über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) verfügt,
     -seine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgibt oder verliert.


Dies sind die Voraussetzungen, die in der Regel alle erfüllt sein müssen.

Informationen zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und Ausnahmen von den
Voraussetzungen können Sie der Broschüre "Einbürgerungsvoraussetzungen für die
Anspruchseinbürgerung" entnehmen.

Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Broschüre "Erforderliche Unterlagen"

Gebühren

Informationen zu den Kosten für eine Einbürgerung finden Sie in der Broschüre "Kosten für eine Einbürgerung"

Rechtliche Grundlagen

§ 10 in Verbindung mit §§ 11 und 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 11.11.2022

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