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Bodenuntersuchungen

Durchführung von orientierenden Untersuchungen im Rahmen von Gefährdungsabschätzungen auf Altlastverdachtsflächen oder Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen


Die untere Bodenschutzbehörde ist zuständig für die Planung und Durchführung von orientierenden Untersuchungen auf Altlastverdachtsflächen und Verdachtsflächen für schädliche Bodenveränderungen. Falls nun Flächen bekannt werden, auf denen entweder in der Vergangenheit Abfälle in größerem Umfang abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Hausmüllkippen, sogenannte Altablagerungen) oder auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Tankstellen, Anlagen der chemischen Industrie oder der Metallverarbeitung, sogenannte Altstandorte), so ist die untere Bodenschutzbehörde verpflichtet, diese zu untersuchen. Diese Verpflichtung gilt natürlich nur, wenn für die Fläche noch keine oder keine aussagekräftigen Bodenuntersuchungen vorliegen und Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist es festzustellen, ob von der Fläche eine Gefahr für die Umwelt oder für die Menschen ausgeht. Falls sich dieser Gefahrenverdacht bestätigt, muss der Ordnungspflichtige, also der Grundstückseigentümer oder der Verursacher der Gefahr, die weiteren notwendigen Untersuchungen (Detailuntersuchung) und dann ggfls. auch die Sanierung auf eigene Kosten durchführen lassen.

Unter der Rubrik "Broschüren" ist eine Gutachterliste für den Bereich Altlasten/Bodenschutz hinterlegt worden.

Da für orientierende Untersuchungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden die bekannten Flächen auf Grund  einer Prioritätenliste untersucht.

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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