Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Vaterschaftsanerkennung

Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.


Die Vaterschaft kann festgestellt werden

- beim örtlichen Jugendamt (Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie hier.) 

- beim Standesamt (wir leiten Sie weiter auf das Angebot Ihrer Kommune)

- durch Gerichtsbeschluss.

Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom Jugendamt beanspruchen.

Letzte Aktualisierung: 22.09.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück