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Amtliche Liegenschaftskarte analog / digital

Die Liegenschaftskarte ist die ehemalige Flurkarte. Sie stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar und gibt die Liegenschaften bildlich wieder.


Analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte können in beliebigen Ausschnitten im Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000, verkleinert bzw. vergrößert erstellt werden. Die Ausgabe der Auszüge erfolgt entweder auf Papier oder als PDF-Dokument.

Digitale Daten des Liegenschaftskatasters werden standardmäßig im DXF-Format abgegeben, auf Wunsch auch im NAS-Format. Die digitalen Daten enthalten aus Datenschutzgründen keine Eigentümerinformationen.

Antrag auf einen Auszug aus der Liegenschaftskarte

Wenn Sie einen Antrag auf einen Liegenschaftskartenauszug stellen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an kataster@1eedf4b1ec114794b5350e42572e9340rbk-online.de mit folgenden Angaben:

-       Ihre Kontaktdaten bzw. die Kontaktdaten des Antragstellers (Name, Vorname, Telefon-Nr., Straße, Haus-Nr, PLZ, Ort, ggf. Firma)
-       Angaben zur Gemeinde, Straße, Haus-Nr. und – soweit bekannt – die Katasterbezeichnung der Liegenschaften, für die der Auszug erstellt werden soll
-       Angaben zum Format der Datenabgabe z.B. analoger Auszug, DXF-Daten oder NAS-Daten
-       ggf. Ihr Aktenzeichen
-       Angaben zum Versand der Karte und Versand der Rechnung

Gebühren

Die Gebühren für Auszüge aus der Liegenschaftskarte richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW (VermWertKostO NRW).
Sie ist abhängig vom Papierformat. DIN A4/DIN A3 = 30.00 €, ab DIN A2 = 60.00 €.
Die Bereitstellung digitaler Daten wird nach anfallendem Arbeitsaufwand mit 23 € je Viertelstunde abgrechnet.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Katasteramtes gerne weiter.
Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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