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Ihr Behördenlotse

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Buß- und Verwarngelder

Die Bußgeldstelle ahndet Fehlverhalten aus straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren.


Zur Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs werden von der Polizei und der Kreisordnungsbehörde Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren geahndet.

Wenn Sie sich über die Höhe der Bußgeldsätze informieren wollen oder eine allgemeine Information zum Thema Bußgeld benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die Bußgeldstelle (siehe Rubrik "Sie haben Fragen?").

Falls Sie bereits einen Bußgeldbescheid oder Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen erhalten haben, ergeben sich weitere Infor-mationen aus der Rückseite des Schreibens / Bescheides.

Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie Ihren aktuellen Punktestand abfragen können.

Wenn Sie von uns eine Benutzeranmeldung und ein Kennwort erhalten haben, sind sie auch dafür berechtigt für eine individuelle, konkrete Bussgeldangelegenheit die Online Anhörung zu nutzen.

Gebühren

Die Gebühren & Auslagen werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz festgesetzt und erhoben.

Die Höhe richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles bzw. nach der Höhe des konkreten Bußgeldes. 

Zahlungsart

Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Verwarngeldangebot bzw. Bußgeldbescheid.

Letzte Aktualisierung: 25.10.2023

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