Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Naturdenkmale

Naturdenkmale im Innenbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises (Bekanntmachung der ordnungsbehördlichen Verordnung)


Naturdenkmale sind im Landesnaturschutzgesetz NRW definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit" erforderlich ist.
Hier stellen wir Ihnen die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne im Rheinisch-Bergischen Kreis vor.
Die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung beinhaltet den Verordnungstext sowie Listen der Naturdenkmale mit Einzelkarten.

Informationen zu den Naturdenkmalen im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie in der Bürgerauskunft zum Naturschutzrecht. Den Link finden Sie in der Rubrik "Zusätzliche Infos" auf der rechten Seite.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück