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Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.


Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Da es durch das neue ElterngeldPlus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung gibt, können Eltern zur Erstinformation vor der Beantragung hierzu den Eltergeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen. Den entsprechenden Link dazu finden Sie unter Zusätzliche Infos.

Ebenfalls enthalten die Seiten des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integrations des Landes Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Informationsangebot. Den Link dazu finden Sie rechts unter Zusätzliche Infos.   

Persönliche Beratungen sind zur Zeit nicht möglich, telefonisch (zu den Hotline-Zeiten – siehe Rubrik "Sie haben Fragen?") oder per E-Mail beraten wir Sie gerne. Aufgrund einer großen Antragsflut können längere Bearbeitungszeiten entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen Ihren Antrag auf Elterngeld zeitnah nach der Geburt Ihres Kindes einzureichen. Fehlende Unterlagen (Geburtsurkunde, Krankenkassenbescheinigung, etc.) können nachgereicht werden.

Den Elterngeldantrag finden Sie unter Formulare.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2023

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