Immissionsschutz- Zulassung von Anlagen
Zulassung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes
Die Untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für die Entscheidung über Anträge genehmigungspflichtiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes,
wie z.B. zum Thema:
- Wärme- bzw. Energieerzeugung
- Steinbrüche
- Metallverarbeitung
- landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugnisse
- Schlachtbetriebe, Räucheranlagen
- Abfallverwertung/beseitigung
- Kompostierung
Die Genehmigungsbedürftigkeit hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab.
Gebühren
Gebührenerhebung:
Die Mindestgebühr beträgt 500,- Euro.
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