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Immissionsschutz- Zulassung von Anlagen

Zulassung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes


Die Untere Umweltschutzbehörde ist zuständig für die Entscheidung über Anträge genehmigungspflichtiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes,
wie z.B. zum Thema:

- Wärme- bzw. Energieerzeugung
- Steinbrüche
- Metallverarbeitung
- landwirtschaftliche Betriebe/Erzeugnisse
- Schlachtbetriebe, Räucheranlagen
- Abfallverwertung/beseitigung
- Kompostierung
Die Genehmigungsbedürftigkeit hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab. 

Gebühren

Gebührenerhebung:
Die Mindestgebühr beträgt 500,- Euro.

Letzte Aktualisierung: 18.10.2022

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