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Lebensmittelbetrieb - Zulassung für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten

Nach dem Lebensmittelhygienerecht der europäischen Gemeinschaft sind seit dem 01.01.2006 Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, grundsätzlich zulassungspflichtig.


Die Zulassung ist erforderlich für alle Betriebe, die
- mehr als 30% ihrer Produkte an Einzelhandelsunternehmen liefern oder
- ihre Produkte an einen Betrieb liefern, der mehr als 100km entfernt ist

Schlachtbetriebe sind ausnahmslos zulassungspflichtig.

Die Zulassung beschränkt sich ausschließlich auf den jeweiligen Betrieb sowie die angegebenen Tierarten und Tätigkeiten.
Zulassungspflichtige Betriebe, die neu eingerichtet werden, dürfen den Betrieb erst nach Erteilung der Zulassung aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie in dem weiter unten aufrufbaren
"Merkblatt über lebensmittelrechtliche Registrierung und Zulassung" und der "Orientierungstabelle zur Zulassung und Registrierung von Betrieben und Einrichtungen nach dem Lebensmittelrecht"

Den Ablauf des Zulassungsverfahrens entnehmen Sie bitte der ebenfalls weiter unten aufrufbaren Broschüre.

Alle für das Zulassungsverfahren nötigen Unterlagen finden Sie hier unter "Formulare".

 

Letzte Aktualisierung: 20.09.2022

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