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Einbürgerungstest

Hier erfahren Sie Einzelheiten zum Einbürgerungstest.


Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Einbürgerungstestverordnung (siehe unter Broschüren). Der Test besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 330 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Es gibt einen Fragenkatalog mit allgemeinen Fragen und einen Fragenkatalog speziell mit Fragen zum Bundesland Nordrhein-Westfalen (siehe unter Broschüren).

Für die Einbürgerung sind Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) erforderlich.  Dieses Wissen kann nun auch durch einen erfolgreich absolvierten Test "Leben in Deutschland" nachgewiesen werden. Die Tests werden in der Regel im Rahmen eines Integrationskurses absolviert. Für die Einbürgerung ist es ausreichend, wenn Sie den Test mit mindestens 17 Punkten erfolgreich absolviert haben.

Die Tests müssen an sogenannten Prüfstellen abgelegt werden. Die Liste der Prüfstellen im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie unter "Broschüren".

Bitte melden Sie sich bei einer der genannten Prüfstellen zum Test an. Die Prüfstelle erhebt eine Kostenpauschale von € 25,- und legt den Prüfungstermin fest. Die Auswertung der Prüfungsunterlagen übernimmt zentral das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Der Test ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule besitzt.
 
Bei Fragen zum Einbürgerungstest und zum Verfahren können Sie sich gerne an die nebenstehende Kontaktadresse wenden.

 

Gebühren

Bundeseinheitlich 25,- €.

Rechtliche Grundlagen

Einbürgerungstestverordnung, Integrationskursverordnung

Letzte Aktualisierung: 11.11.2022

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