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Förderschulen

Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Unterstützung. Das Schulamt findet gemeinsam mit Ihnen die richtige Schule für Ihr Kind. Dabei ist zu entscheiden, in welchem Schwerpunkt und an welchem Ort die Förderung erfolgen soll.


 Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen fünf verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:

  • Förderschulen,
  • Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule
  • Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
  • Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs
  • Schulen für Kranke

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie den Förderort entscheidet die Schulaufsicht (Schulamt). Der Förderbedarf wird jedes Jahr durch die Schule überprüft. Bei Bedarf werden Förderschwerpunkt und/oder Förderort neu festgelegt.

Förderschulen können als Verbundschulen geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach zusammengefasst.

Weitere Informationen zu den Förderschulen in Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises finden Sie unter Verwandte Services. Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis in anderer Trägerschaft finden Sie unter Zusätzliche Infos.

Unter Broschüren finden Sie unseren Flyer "Schulische Inklusion" mit Hinweisen zur Einschulung von Kindern mit einer Behinderung oder einer Lern- und Entwicklungsstörung.

Letzte Aktualisierung: 16.03.2021

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