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Fahrerlaubnisverzicht (Führerscheinrückgabe)

Sie möchten auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten?


Die freiwillige Führerscheinrückgabe:

Sie tragen sich mit dem Gedanken, den Führerschein freiwillig zurückzugeben, weil Sie sich beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr völlig sicher fühlen.
Sicher fällt Ihnen ein solcher Schritt nicht leicht, weil Sie Ihren Führerschein bereits über einen langen Zeitraum besitzen und damit auch die mit der Nutzung des eigenen Autos verbundenen Annehmlichkeiten und Vorteile zu schätzen gelernt haben.
Der heutige moderne Straßenverkehr stellt an den aktiven Teilnehmer jedoch immer mehr  Anforderungen und ein hohes Maß an Verantwortung. Insofern ist Ihre Überlegung nachvollziehbar, insbesondere dann, wenn Sie gegebenenfalls aus gesundheitlichen Gründen diesen Schritt in Erwägung ziehen.

Hierbei möchte die Fahrerlaubnisbehörde Sie unterstützen. Sie können Ihren Führerschein entweder persönlich im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises, bei den Bürger- und Servicebüros der Städte und Gemeinden im Kreis oder jeder örtlichen Polizeidienststelle abgeben.
Gerne können Sie Ihren Führerschein (grau/rosa) nach der Entwertung als Erinnerungsstück behalten. Die Rückgabe entwerteter Kartenführerscheine ist leider nicht möglich.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2022

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