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Auszug örtliches Führerscheinregister Rheinisch-Bergischer Kreis

Sie benötigen einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister des Rheinisch-Bergischen Kreises (so genannte Karteikartenabschrift)?


Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der zuletzt vom Rheinisch-Bergischen Kreis (bis 1975 auch Rhein-Wupper Kreis) ausgestellt wurde, benötigt Ihre zuständige Führerscheinstelle einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister.

Bitte senden Sie hierzu eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@404efb4d9d214c8492ba6c5ec37e1714rbk-online.de.

Für eine korrekte Zuordnung wären in Ihrer Anfrage folgende Daten zu benennen:

  • Nachname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Listennummer und Führerscheinnummer (falls bekannt)

Der Auszug wird nur an Ihre neue zuständige Führerscheinstelle gesendet, weil Ihre persönlichen Angaben nicht überprüft werden können. Benennen Sie in Ihrer E-Mail daher bitte Ihre zuständige Behörde, an welche die Karteikartenabschrift gesendet werden soll.

In eiligen Fällen empfiehlt es sich, die Fax-Nummer Ihrer Führerscheinstelle zu nennen, damit die Abschrift unmittelbar dorthin gefaxt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass Führerscheindaten automatisch im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besessen haben. Die Daten sind von jeder Fahrerlaubnisbehörde online abrufbar. Eine Übersendung von Karteikartenabschriften ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 05.01.2022

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