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Reiten im Rheinisch-Bergischen Kreis

Alles zum Thema Reiten, Reitroutennetzkonzept und Reitgebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis...


Der Rheinisch-Bergische Kreis hat in einem mehrjährigen Planungsprozess eine Ausschilderung von Reitrouten vorgenommen, um die Erholungsnutzung durch Reiter und andere Erholungssuchende zu lenken und das Reiten im Wald, welches durch gesetzliche Vorgaben in NRW stark eingeschränkt ist, zu regeln.
Die Reitrouten und Schildstandorte wurden mit den Interessenvertretern, den am Projekt interessierten Freizeitnutzern, den berührten Eigentümern und den Kommunen erarbeitet und freigegeben.
Bereits Ende 2009 wurde im Rahmen dieses Prozesses in Overath die lang erwartete Beschilderung von Wegen vorgenommen, die seitdem als Reitrouten in den Pilot-Reitgebieten "Eulenthal" und "Heckberg" genutzt werden. Im Februar 2011 wurde das Reitgebiet „Königsforst“ in Bergisch Gladbach und Rösrath vervollständigt und gekennzeichnet.
Weitere Reitgebiete im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis kamen bis Mitte 2012 hinzu.  Ferner werden im Reitroutenkonzept einige bekannte, vorhandene Reitwege innerhalb sowie zum Teil außerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises nachrichtlich dargestellt.

Weitere Informationen wie zum Beispiel gesetzliche Vorgaben, Verhaltensempfehlungen sowie eine Übersicht der Reitgebiete und die Neuregelung zum Reiten im Wald (Allgemeinverfügung) finden Sie unter Broschüren und unter Rechtliche Grundlagen.

In der Rubrik Verwandte Services finden Sie unsere Dienstleistung "Reitkennzeichen beantragen".

Karten zu den Reitgebieten:

Leichlingen-West Witzhelden Burscheid  Hüttchen Eipringhausen Hebborn Dhünn Engeldorf Königsforst Leffelsend Eulenthal und Oderscheid Heckberg

Rechtliche Grundlagen

Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Letzte Aktualisierung: 01.03.2024

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