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Wärmepumpe - wasserrechtliche Zulassung

Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau einer Wärmepumpe


Seit einigen Jahren wird die Beheizung und Kühlung von Gebäuden mit Wärmepumpen immer beliebter. Bei diesen Anlagen wird ein Teil der benötigten Energie der Raum- oder Aussenluft, dem Grundwasser, oder dem Erdboden über Erdsonden bzw. Erdkollektoren entzogen.
Abhängig vom Standort und vom Zustand des Gebäudes kann der Betrieb einer Wärmepumpe sowohl ökonomisch als auch ökologisch vorteilhaft sein.
Anlagen zur Gewinnung der Energie aus dem Wasser oder dem Boden können aber auch eine Gefahrenquelle für das Grundwasser sein. Für den Einbau solcher Anlagen ist daher eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter der Rubrik Formulare.

In Wasserschutzgebieten kann die Nutzung von Wärmepumpen eingeschränkt oder sogar unzulässig sein.
Weitere Einschränkungen können sich aus den geologischen Verhältnissen am Bauort oder aus der Vornutzung des Grundstücks ergeben.

Für Wärmepumpen mit Energiegewinnung aus Luft benötigen Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis.

Die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen mit Energiegewinnung aus dem Boden oder aus dem Grundwasser ist insbesondere von den geologischen Verhältnissen auf dem Baugrundstück abhängig. Wichtige geologische Daten zur Planung von Geothermieanlagen stellt der Geologische Dienst zur Verfügung. Wenn Bohrungen erforderlich werden (Grundwassernutzung, Erdsonden) sollten mit den Bohrarbeiten nur erfahrene Bohrunternehmen mit einschlägigen Referenzen beauftragt werden. Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVWG) unterhält ein Qualifizierungssystem für Bohrunternehmen.

Daneben stehen die Mitarbeiter der Unteren Umweltschutzbehörde selbstverständlich gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Formulare

Gebühren

250 € für Anlagen bis 50 kW, größere Anlagen ab 450 €

Letzte Aktualisierung: 19.12.2023

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