Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

E-Kennzeichen für Kraftfahrzeug beantragen

Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug, Brennstoffzellen-Fahrzeug oder Ihr Plug-In-Hybride-Fahrzeug anmelden. Dies können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.


Soll das Fahrzeug auf eine minderjahrige Person zugelassen werden, muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.

Ein E-Kennzeichens kann zugeteilt werden, wenn ihr Fahrzeug im Elektrobetrieb mindestens 30 km (ab dem Jahr 2018 = 40 km) zurücklegen kann oder maximal 50g/km CO2 ausstößt.

Mit dem neuen E-Kennzeichen wurden Grundlagen geschaffen, Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr gewisse Ausnahmen einzuräumen. Nach dem Elektromobilitätsgesetz dürfen Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen auf ausgewiesenen Parkplätzen unter Umständen gratis parken und die Busspur nutzen, wenn diese von der jeweiligen Kommune vor Ort freigegeben wurde.

E- Kennzeichen werden auch für Fahrzeuge mit Saisoneintrag, bei grünen Kennzeichen und bei Wechselkennzeichen vergeben.

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren, benötigen Sie aktuell auch für Elektrofahrzeuge eine Feinstaubplakette.
Bei Elektrofahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, kann beim Straßenverkehrsamt eine blaue E-Plakette beantragt werden. Die blaue Plakette muss gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise
  Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
bei bereits zugelassenen Fahrzeugen
- die bisherigen Nummernschilder
- gegebenenfalls Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen 
27,60 € und 60,70 €.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück