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Amtliche Grenzanzeige

Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden bereits bestehende und verhandelte Grenzen in der Örtlichkeit untersucht und angezeigt.


Das Ergebnis der Grenzuntersuchung wird dokumentiert und beurkundet. Somit wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze getroffen. Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden keine Grenzabmarkungen erneuert.

Die Vermessung ist von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchzuführen. Eine Liste der ÖbVI in NRW finden Sie rechts unter Zusätzliche Infos.

Gebühren

Die Gebühr für eine amtliche Grenzanzeige richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW (VermWertKostO NRW) und deren Kostentarif (Anlage 1 - VermWertKostT). Sie ist für alle Vermessungsstellen gleich.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023

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