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Kataster -Fortführung-

Die Liegenschaftskarte und die Katasterbuchdaten sind laufend aktuell zu halten.


Bei der Katasterfortführung werden die Ergebnisse der Teilungsvermessung, der Grenzvermessung, der Gebäudeeinmessung, der Vereinigung von Grundstücken oder der Fortführungen von Amts wegen (vAw) z.B. das Entfernen von Flurstücksüberhaken (weitere Infos hierzu siehe unter Broschüren), in den amtlichen Liegenschaftsnachweis eingearbeitet. Die Darstellung in der Liegenschaftskarte sowie die Beschreibungen im Katasterbuchwerk werden aktualisiert. Die Eigentümer oder die Antragsteller bekommen eine Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Gebühren

Die Übernahmegebühr einer Teilungsvermessung ist einheitlich für das ganze Land NRW in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) und deren  Anlage 1 (Kostentarif - VermWertKostT) geregelt.
Sie ist abhängig von der Anzahl der neuen Flurstücke, deren Grösse und dem Bodenrichtwert.

Die Fortführung auf Grund einer Fortführung von Amts wegen , einer Gebäudeeinmessung, einer Grenzvermessung oder einer Vereinigung ist gebührenfrei.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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