Die Tageszulassung ist eine Form der Neuzulassung, bei der ein fabrikneues Fahrzeug für einen Tag zugelassen und am selben Tag wieder abgemeldet wird.
Sie können Ihr Fahrzeug persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden.
Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe unten bei "Sie haben Fragen?") erledigen.
Außerdem besteht die Möglickeit, das Fahrzeug nun auch online anzumelden.
Hier geht's zum Online-Service...
Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Personalausweis (im Original) oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- elektronischer
Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity (COC-Papier) beziehungsweise Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen.