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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Tageszulassung

Die Tageszulassung ist eine Form der Neuzulassung, bei der ein fabrikneues Fahrzeug für einen Tag zugelassen und am selben Tag wieder abgemeldet wird. Sie können Ihr Fahrzeug persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden.


Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe unten bei "Sie haben Fragen?") erledigen.
Außerdem besteht die Möglickeit, das Fahrzeug nun auch online anzumelden.  
Hier geht's zum Online-Service...


Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis (im Original) oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity (COC-Papier) beziehungsweise Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
  oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen. 

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
27,60 € und 76,50 €.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.

Sie können bar oder mit EC-, Visa- oder Mastercard bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block D, Erdgeschoss
Am Rübezahlwald  7
Auskunft Zulassungsbehörde

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Servicebüro Burscheid
Höhestraße  7
Auskunft

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Servicebüro Leichlingen
Am Büscherhof  1
Auskunft

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Servicebüro Rösrath
Hauptstraße  229
Auskunft

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Servicebüro Overath - Bürgerhauspassage
Hauptstraße  30
Auskunft

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Servicebüro Rösrath
Hauptstraße  229
Auskunft

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Nebenstelle Wermelskirchen
Viktoriastraße  5
Auskunft

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Letzte Aktualisierung: 23.07.2026

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