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Wohnberechtigungsschein

Der Rheinisch-Bergische Kreis - Abteilung Wohnungsbauförderung - erteilt für den Einzugsbereich der Kommunen Kürten, Burscheid und Odenthal die Wohnberechtigungsscheine.



Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein für den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen hat.

Da die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist, wird bei der Antragstellung Ihr Einkommen überprüft.

Für die Einkommensprüfung müssen Sie zum Beispiel folgende Unterlagen vorlegen:
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Aktuelle Rentenbescheide
- Nachweis über Transferleistungen

Aufgrund der vielfältigen Anspruchsvoraussetzungen sollten Sie sich vor einer Antragstellung persönlich oder telefonisch beraten lassen. Hierfür bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.

Ihren Antrag können Sie  bei uns einreichen oder aus Einfachheitsgründen bei der Kommune, in der Sie wohnhaft sind. Der Antrag wird Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden den Antrag auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises oder der Kommunen.

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Sollten Sie innerhalb dieses Jahres keine Wohnung finden, müssen Sie einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Gebühren

Gebühren:

Die Gebühr für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt zwischen 10,00 und 20,00 Euro. Sollten Sie Transferleistungen  beziehen, können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.

Letzte Aktualisierung: 06.09.2018

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