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Lageplan

Lagepläne werden für Bauanträge oder für eine Teilungsgenehmigung benötigt.


Lagepläne zum Bauantrag werden auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte erstellt. Sie werden von den Baugenehmigungsbehörden zur Beurteilung und Genehmigung eines Bauvorhabens und der Teilung bebauter Grundstücke benötigt.

Ein Lageplan kann von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder je nach Erfordernis auch von sonstigen Ingenieurbüros für Vermessung erstellt werden.

Gebühren

Für die Erstellung von Amtlichen Lageplänen werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW ( VermWertKostO NRW ) und deren  Anlage 1 (Kostentarif - VermWertKostT) erhoben.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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