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Grundstück - Nutzungsart ändern

Die Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, im Grundbuch und für die Finanzverwaltung ändern.


Die Nutzungsart ist Bestandteil der Flurstücksbeschreibung im Liegenschaftskataster.

Beim zuständigen Katasteramt kann ein formloser Antrag auf Änderung der hier nachgewiesenen Nutzungsart gestellt werden.
Das Katasteramt prüft und berichtigt ggf. das Liegenschaftskataster. Der Eigentümer, der Antragsteller, das Grundbuchamt und das Finanzamt werden hierüber, eventuell im Rahmen der jährlichen Offenlegung des Liegenschaftskatasters, informiert.

Gebühren

Die Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster ist kostenfrei.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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