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Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangere Frauen die aus persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch, sprich eine Abtreibung, durchführen lassen möchten, sind dazu verpflichtet, sich zuvor beraten zu lassen.


Diese Beratung ist rechtlich gesehen die Voraussetzung dafür, dass der Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Jede Schwangere hat daher einen Anspruch auf eine zeitnahe, kostenlose und ergebnisoffene Beratung, die in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgen muss.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es zwei Beratungsstellen, die die genannten Beratungen durchführen dürfen. Träger dieser Beratungsstellen sind die Vereine:

donum vitae e.V.
Hauptstrasse 126
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 0 22 02 10 86 50
Außenstellen in Wermelskirchen und Overath
E-Mail an donum vitae

pro familia e.V.
Höhestr. 56
51399 Burscheid
Telefon: 0 21 74 76 83 15
Außenstelle in Bergisch Gladbach
E-Mail an pro familia


Die Beratung kann auf Wunsch anonym bleiben. Sie unterliegt in jedem Fall der Schweigepflicht.
Ob Sie sich für oder gegen das Kind entscheiden, die Beratungsstellen stehen Ihnen selbstverständlich beratend und unterstützend zur Seite. 

Rechtliche Grundlagen

§§ 218 und 219 Strafgesetzbuch (StGB)

Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 06.06.2023

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