Jagdscheinerteilung für Jägerinnen und Jäger, die bereits ein Jagdschein-Heft haben oder hatten.
Antragstellung zur Verlängerung / Erteilung von Jagdscheinen:
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kann es seit Oktober 2024 zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die gemäß § 17 Bundesjagdgesetz und §§ 5 und 6 Waffengesetz erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Der Antrag zur Verlängerung eines Jagdscheins, der mit dem 31. März des nächsten Jahres abläuft, sollte daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember des Vorjahres gestellt werden. Die Antragstellung ist auch möglich, wenn der Nachweis über die ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich im Rahmen des persönlichen Termins zur Erteilung des Jagdscheins vorgelegt werden.
Bitte füllen Sie das Formular „Jagdschein, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung“ sowie das Formular „Auskunftsersuchen zum Jagdscheinantrag“ aus und übersenden beide Formulare per Post an die Untere Jagdbehörde, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de. Die gelb markierten Hinweise in den Formularen gelten für Sie nicht.
Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie zur Jagdscheinerteilung einen persönlichen Termin von der Unteren Jagdbehörde.
Unterlagen
- Jagdschein
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung
- Passbild, wenn im Jagdschein-Heft keine neue Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.
Gebühren
Die Gebühr beträgt
beim Jagdschein für 1 Jahr 45 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 60 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 75 € und
beim Tagesjagdschein 20€.