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Demonstration in der Innenstadt
Versammlungen
im Rheinisch-Bergischen Kreis

Versammlungsrecht

 

Öffentliche Versammlungen oder Aufzüge müssen gemäß § 14 Versammlungsgesetz rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Dies bedeutet, dass diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe ihrer Durchführung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Anmeldefrist richtet sich also nicht nach dem Beginn der Versammlung/Aufzug selbst, sondern nach dem Zeitpunkt, ab dem für die Veranstaltung öffentlich geworben bzw. auf diese aufmerksam gemacht werden soll (Internet, Aushänge, Printmedien). In der Anmeldung ist darüber hinaus anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll. Sie können die Versammlungsanmeldung bequem und schnell direkt per E-Mail vornehmen oder das Anmeldeformular per Post oder Fax übersenden. Das entsprechende Antragsformular finden sie im Downloadbereich.

Was bei der Durchführung einer Versammlung ansonsten zu beachten ist, beantworten wir Ihnen auf Anfrage gerne. Die Ansprechpartner des Sachgebiets ZA 1.1 der Kreispolizeibehörde Rhein.-Berg. Kreis stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Anschrift der Versammlungsbehörde:

                   Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer-Kreis
                   Direktion Zentrale Aufgaben
                   Hauptstr. 1-9
                   51465 Bergisch Gladbach
                  Tel: 02202 205-525     Fax: 02202 205-686

                   E-Mail:  versammlungsrecht.rheinisch-bergischer-kreis [at] polizei.nrw.de (versammlungsrecht[dot]gl[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Öffnungszeiten

Montag:         08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag:       08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:      geschlossen

Donnerstag:  08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag:          geschlossen

Weitere Information zum Versammlungsrecht finden Sie auch auf der Landesseite der Polizei Nordrhein-Westfalen.

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