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» Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen erlassen. Die Dienstleistungsrichtlinie hat unter anderen den Abbau von rechtlichen und bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen, sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen zum Ziel. Desweiteren sind Erleichterungen für Dienstleister (Unternehmer) vorgesehen, so zum Beispiel die Schaffung
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
in Verwaltungen und eine elektronische Verfahrensabwicklung.
Die Dienstleistungsrichtlinie nimmt eine Reihe von Dienstleistungen ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus, das heißt, der EAP darf Anträge mit folgenden Dienstleistungen nicht annehmen:
Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Finanzdienstleistungen
Dienstleistungen und Netze der elektronische Kommunikation
Verkehrsdienstleistungen
Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
Gesundheitswesen
Audiovisuelle Dienste und Rundfunkdienstleistungen
Glücksspielaktivitäten
Mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbundene Tätigkeiten
Soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen
Private Sicherheitsdienste
Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden
Anschrift
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einheitlicher Ansprechpartner
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Deutschland
Zu diesen Themen können Sie den EAP ansprechen
Weitere Informationen
Der EU Binnenmarkt
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