Direkt zum Inhalt
Unsere Textversion
 
 
Textversion | Schriftgröße Schrift kleinerSchrift auf Standard zurücksetzenSchrift größer
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
EU-Fahne
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen erlassen. Die Dienstleistungsrichtlinie hat unter anderen den Abbau von rechtlichen und bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen, sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen zum Ziel. Desweiteren sind Erleichterungen für Dienstleister (Unternehmer) vorgesehen, so zum Beispiel die Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungen und  eine elektronische Verfahrensabwicklung.

Die Dienstleistungsrichtlinie nimmt eine Reihe von Dienstleistungen ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus, das heißt, der EAP darf Anträge mit folgenden Dienstleistungen nicht annehmen:

  • Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen und Netze der elektronische Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitswesen
  • Audiovisuelle Dienste und Rundfunkdienstleistungen
  • Glücksspielaktivitäten
  • Mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbundene Tätigkeiten
  • Soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen
  • Private Sicherheitsdienste
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden
Anschrift
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einheitlicher Ansprechpartner
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Deutschland
EAP

Zu diesen Themen können Sie den EAP ansprechen 
Weitere Informationen
Der EU Binnenmarkt

German Business Portal 
Dienstleisten leicht gemacht
 
© 2010 Rheinisch-Bergischer Kreis
EmpfehlenLesezeichenDruckenNach oben