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Umfangreiche Förderung für Sozialen Wohnraum: Fördermittel jetzt abrufen

Bauherren, die in Sozialen Wohnungsbau investieren möchten, profitieren jetzt von Fördermitteln des Landes. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat das Programm zu Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wegen der hohen Nachfrage von Investoren im Juni 2016 von 800 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Das Programm wird 2017 in dieser Höhe fortgesetzt, dabei stehen zunächst 10.900.000 Euro für den Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verfügung. Auch hier war 2016 das Ergebnis der Förderung von preisgünstigen Mietwohnungen deutlich höher als in den Vorjahren. 2016 wurden insgesamt 14 Millionen Euro an Fördermitteln verbraucht.

Nach wie vor erhalten im Rheinisch-Bergischen Kreis im Bereich des Mietwohnungsbaus Bauherren für Neubauten und Neuschaffungen im Wohnungsbestand je nach Kommune einen Tilgungsnachlass von 15 oder 25 Prozent auf Förderdarlehen des Landes NRW für den Bau von Sozialwohnungen. Auf Zusatzdarlehen, wie zum Beispiel für kleine Wohnungen, Aufzüge oder Abrisskosten, werden sogar Tilgungsnachlässe von 50 Prozent gewährt.

Für selbst genutztes Wohneigentum (Neubau/Ersterwerb, Neuschaffung im Bestand, Erwerb bestehenden Wohnraums) werden Förderdarlehen bis zu 78.000 Euro gewährt. Hinzu kommt noch ein Kinderzuschlag je Kind von 10.000 Euro sowie ein Starterdarlehen von 10.000 Euro.

Zudem gibt es Förderdarlehen zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Schutz vor Einbruch, Verbesserung der Energieeffizienz etc.) im Eigenheim- und Mietwohnungsbereich.

Weiterhin gibt es auch Förderdarlehen, wenn Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen wird. Bei Neubau von Flüchtlingswohnungen oder Um- oder Ausbau im Wohnungsbestand beträgt der Tilgungsnachlass je nach Kommune 15 oder 25 Prozent. Werden Fördermittel für bauliche Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge in Anspruch genommen, beträgt der Tilgungsnachlass 20 Prozent.

Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und welche Finanzierungsvarianten möglich sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Die Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises stehen hierfür gerne zur Verfügung. Terminabsprache sind telefonisch unter 0220213-2436 oder per E-Mail an wohnungsbaufoerderung@0f999c165676441b89c47812b4c9db34rbk-online.de möglich.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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