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  • Tanzen ist schöner als Torkeln
Logo Tanzen ist schöner als Torkeln mit zwei StrichmännchenSaufen bis der Arzt kommt – das ist das Ziel vieler Jugendlicher, wenn sie zum Feiern losziehen. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Jugendlichen mit schwerer Alkoholvergiftunghat sich in den letzten Jahren bundesweit mehr als verdoppelt, von 9500 im Jahr 2000 auf 19.500 im Jahr 2006.
Dass "Komasaufen" bei Jugendlichen nach wie vor im Trend liegt, belegt die aktuelle Drogenaffinitätsstudie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Jeder fünfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren betrinkt sich mindestens ein Mal pro Monat mit mindestens fünf oder mehr Gläsern Alkohol.  
Um diesen gefährlichen Trend zu stoppen, ziehen der Rheinisch-Bergische Kreis, die acht kreisangehörigen Kommunen, die Polizei sowie die Stadt Leverkusen an einem Strang. Unterstützt wird die Initiative von der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, der Regionalverkehr Köln GmbH, dem Rheinisch-Bergischen Einzelhandelsverband und dem Regionalverband Rhein-Berg im Bund Deutscher Karneval.
zur aktuellen Aktion 2010
Was die Gemeinschaftsinitiative
„Tanzen ist schöner als Torkeln“ will:
 
Immer sind es Erwachsene, die Kindern und Jugendlichen Alkohol zugänglich machen: ahnungslos, leichtfertig, vorsätzlich.
Deshalb richtet sich „Tanzen ist schöner als Torkeln“ vor allem an Erwachsene – an Eltern, Erzieher, Betreuer und Trainer, aber auch den Verkäufer im Supermarkt oder im Büdchen an der Ecke. Die Initiative will Erwachsene über die Gefahren von Alkohol für Jugendliche aufklären und ihr Verantwortungsgefühl stärken. Denn sie allein sind es, die Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Alkohols schützen können.
Das Trinken von Alkohol verbinden die meisten Menschen in unserer Kultur mit Spaß und Lebensfreude. Alkohol hat aber auch eine andere, dunkle Seite: die von Sucht und Selbstzerstörung. Den meisten Erwachsenen gelingt der notwendige Spagat: Sie können Alkohol genießen – maßvoll und damit risikoarm.
Kinder und Jugendliche aber sollten aus guten Gründen gar keinen Alkohol trinken.
Warum sollen Kinder und Jugendliche keinen Alkohol trinken?

• weil früher Alkoholkonsum besonders prägend für das spätere Leben ist und das Risiko von Suchterkrankungen deutlich erhöht

• weil junge Menschen in relativ kurzer Zeit vom Alkohol abhängig werden, wohingegen sich bei Erwachsenen eine Alkoholabhängigkeit oft über Jahre erst entwickelt

• weil Kinder und Jugendliche noch schneller durch Alkohol vergiftet werden können als Erwachsene; das Enzymsystem zum Abbau des Zellgiftes Alkohol ist bei Jugendlichen noch nicht vollständig entwickelt

• weil Alkohol ein Zellgift ist, das den Körper schädigt und besonders schnell die Leber, die Haut und weitere Organe angreift – erst recht, wenn ein jugendlicher Körper noch nicht voll entwickelt ist

• weil Jugendliche unter Alkoholeinfluss nicht mehr klar denken und dann vielleicht Dinge tun, die sie sonst niemals täten – oft mit fatalen Konsequenzen; und nicht nur das: Sie werden auch angreifbarer für Gewaltdelikte von außen

• weil Jugendliche gegen Alkohol eigentlich eine natürliche Abneigung haben, die sie sich erst abgewöhnen müssen

•  weil Tanzen einfach viel schöner ist als Torkeln ...
Was Sie tun können

• Halten Sie sich an das Jugendschutzgesetz! Das Jugendschutzgesetz hilft Ihnen, auch zu Hause klare Regeln aufzustellen. Je älter Ihr Kind wird, desto wichtiger wird es, diese Regeln miteinander auszuhandeln.

• Setzen Sie sich mit Ihrem Jugendamt in Verbindung, wenn Sie von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erfahren!

• Klären Sie Ihr Kind altersgerecht und sachlich über die akuten und langfristigen Gefahren von Alkohol auf! Seien Sie dabei selbst Vorbild und zeigen Sie, wie ein genussvoller, maßvoller Umgang mit Alkohol aussieht.

• Nehmen Sie Ihr Kind ernst und schaffen Sie eine Vertrauensbasis – denn so kann Ihr Kind Ihnen seine Probleme und unangenehme Erlebnisse anvertrauen.

• Machen Sie Ihrem Kind klar, dass Alkohol keine Probleme löst, sondern sie verstärkt und neue schafft!

• Interessieren Sie sich für Ihr Kind, seine Freunde und seine Freizeitbeschäftigungen, aber fragen Sie Ihr Kind nicht aus.

• Bewahren Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Alkohol getrunken hat. Es ist normal, wenn Jugendliche früher oder später mal Alkohol ausprobieren.

• Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind nicht nur probiert, sondern regelmäßig und ausgiebig alkoholische Getränke konsumiert, nutzen Sie die örtlichen Beratungsangebote.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke

(1)  In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Wenn Sie mehr wissen wollen ...
  • Fachdienst Prävention Süd
    Telefon:
    02202-10 08 222 
  • Fachdienst Prävention Nord
    Telefon:
    0 21 96 - 93 43 2
  • Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises
    Telefon:
    0 22 02 - 13 67 81
  • Jugendamt der Stadt Overath
    Telefon:
    0 22 06 - 60 22 53
  • Jugendamt der Stadt Rösrath
    Telefon:
    0 22 05 - 80 23 20
  • Jugendamt der Stadt Leichlingen 
    Telefon:
    0 21 75 - 99 22 49
  • Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach
    Telefon:
    0 22 02 - 14 28 41
  • Jugendamt der Stadt Wermelskirchen
    Telefon:
    0 21 96 - 71 05 21
Eine Initiative
des Rheinisch-Bergischen Kreises in Zusammenarbeit mit den acht rheinisch-bergischen Kommunen, den Präventions-Fachdiensten, der Polizei und der Stadt Leverkusen. Unterstützt wird die Initiative vom rheinisch-bergischen Einzelhandelsverband, der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, der Regionalverkehr Köln GmbH, dem Regionalverband Rhein-Berg im Bund Deutscher Karneval und dem Verein punto e.V.
© 2010 Rheinisch-Bergischer Kreis
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