Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden.
In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
Wenn Sie mit dem EAP des Rheinisch-Bergischen Kreises Kontakt haben möchten, können Sie sich hier anmelden.
Bitte teilen Sie eine Mailadresse, Telefon- oder Mobiltelefonnummer mit, wo Sie während der üblichen Bürozeiten erreicht werden können.
Sie haben sich entschlossen, im Rheinisch-Bergischen Kreis ein Unternehmen zu gründen.
Bei einer Unternehmensgründung müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt und verschiedene Bescheinigungen, Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden.
Zu den Themenfelder und den damit verbundenen Antragsverfahren die durch den Einheitlichen Ansprechpartner begleitet werden können, finden Sie hier
Informationen über die zuständigen Behörden und die Genehmigungsverfahren. Der Einheitliche Ansprechpartner steht Dienstleistern (Unternehmer) auf Wunsch zur Verfügung, wenn die verwaltungstechnische Verfahrensabwicklung zu begleiten ist.
Sollten Sie Fragen zu Fördermittel oder zu Unternehmensgründung haben, finden Sie
weitere Informationen auf der Seite Wegweiser.