Förderung für Sportvereine
Grundsportgeräteförderung
Auch in 2011 möchte der Kreissportbund den Sportvereinen im Rheinische-Bergischen Kreis, Mittel für die Anschaffung von Grundsportgeräten zur Verfügung stellen. Die Förderhöhe pro Sportverein beträgt 50% der beantragten Summe und ist auf max. 500,00 € begrenzt. Antragsvordrucke können in der Geschäftsstelle angefordert werden. Ansprechpartner: Henrik Beuning 02202-2003-28
Förderung der Übungsarbeit
Den Sportvereinen in NRW stehen Mittel zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Für 2011 läuft die Beantragung. Der Rheinisch Bergische Kreis beteiligt sich an dem Förderprogramm. Die Höhe der Förderung wird nach Verabschiedung des Haushaltsplanes des Kreises bekanntgegeben.
Weitere Informationen beim LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, Angelika Komanek, Tel.: 0203/7381 -935,
E-Mail: angelikac653c7fde84f4877b418fbd0dd86dd02.komanek@22007d22d0524948ac984259cd797072lsb-nrw.de
oder beim Kreissportbund unter 02202-2003 28
Landesprogramm "Sportvereine im Ganztag"
In 2011 wird das Landesprogramm "Sportvereine im Ganztag" mit Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Erfahrungen aus dem Programm 1000x1000 bilden die Grundlage für das diesjährige Landesprogramm. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des LandesNordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NRW (LSB) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Hierfür werden über den Landeshaushalt 2011 insgesamt 1.000.000,00 zur Verfügung gestellt Mit dem Programm Sportvereine im Ganztag soll ein besseres Miteinander von Sportvereinen und Schulen im Ganztag ermöglicht und die Qualität der schulischen Ganztagsangebote im Bereich Sport erhöht werden.
Fördervoraussetzung
Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und mindestens einem Fachverband und einem Stadt- oder Kreissportbund angehören. Gefördert werden können Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern (z.B. eine gemischte Gruppe aus Ganztagskindern und Vereinsmitgliedern).
Förderfähig
sind hier:
- Neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen
- Anschaffung von Sportgeräten
- Bereitstellung von Sportstätten
Die Fördermittel können nicht für die Finanzierung von Sportangeboten im Ganztag verwendet werden (z.B. Honorar des Übungsleiters). Ideen und Anregungen zu möglichen Maßnahmen für Sportvereine finden Sie in der Beispielliste (Anlage). Der Sportverein kann (im Rahmen dieses Programms) nur für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket (z.B. Neueinrichtung einer Gruppe im schulischen Ganztag mit der Qualifizierung der Übungsleiter/in und Anschaffung der benötigten Geräte) eine Förderung erhalten.
Der Kreisportbund muss dem LandesSportBund NRW die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen bis zum 15.06. 2011 vorlegen. Die Fördergelder werden bis Ende Juli an den Kreissportbund seitens des LandesSportBundes NRW ausgezahlt und an die ausgewählten Sportvereine weitergeleitet. Wir freuen uns auf zahl- und ideenreiche Anträge bis zum 31. Mai 2011 an die Postanschrift des Kreissportbundes. Für Rückfragen oder Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne unter 02202-2003 28 zur Verfügung. Gerne berät und unterstützt sie auch unser Jugendbildungsreferent Herr Ralph Weber-Heggemann von der Koordinierungsstelle Ganztag des Kreissportbundes unter 02202-2003 74.
Beispielliste
Sportstiftung der Kreissparkasse Köln
Die Sportstiftung der Kreissparkasse Köln fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens ausschließlich und unmittelbar zusätzliche Aktivitäten zugunsten des Breiten- und Nachwuchssports durch Sportvereine im Gebiet des Erftkreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises, denen Steuerbefreiung nach Nr. 3 der Anlage 7 EStR erteilt ist.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bewilligung von Zuschüssen an die Vereine für:
• die Beschäftigung von Übungsleitern (derzeit nur zusätzliche Übungsleiter für max. 1 Jahr)
• die Verbesserung von Trainingsbedingungen
• die Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen
• die Herausgabe von anspruchsvollen Dokumentationen (z.B. Vereinschronik) und Broschüren (Leistungsangebot des Vereins) unter Verzicht auf die der Sportidee entgegenstehende Werbung (z.B. Zigaretten, Alkohol etc.)
• die Übernahme von Ausfallbürgschaften (Durchführung von besonderen Veranstaltungen)
• sportspezifische Vortragsveranstaltungen (z.B. richtige Ernährung, Gesundheitsvorsorge etc.)
Nicht gefördert werden Vorhaben wie zum Beispiel:
• der Kauf von Sportbekleidung (Trikots, Turnschuhe, Trainingsanzüge etc.)
• die Durchführung von vereinsinternen Veranstaltungen (Jubiläen, sonstige Feiern, Ausflüge, Turniere etc.) .der Erwerb von Schießsportgeräten (Gewehre etc.)
• vereinsinterne Auszeichnungen (25 oder 50jährige Mitgliedschaft, Vereinsmeister etc.)
• Baukostenzuschüsse für Vereinshäuser oder -heime
• Folgekosten für Investitionen (Betreibung von Vereinsheimen, Unterhalt vereinseigener Sportanlagen und Geräte)
• die Herausgabe von Vereinszeitschriften (Mitgliederinfo, Turnierhefte etc.)
• die Finanzierung von Ferien- und Erholungsmaßnahmen
• die Übernahme von Personal- und Sachkosten (z.B. Geschäftsstelle)
• der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens
Zum Antragsverfahren: Anträge können jederzeit formlos an die:
Sportstiftung der Kreissparkasse Köln
Neumarkt 18-24, 50667 Köln
Telefon: 0221/227-2935, Fax: 0221/227-3750
gerichtet werden.
Sportstättenförderung
Ein Schwerpunkt des Bündnisses für Sport im Land ist das neue Sportstättenfinanzierungsprogramm der Landesregierung. Es ermöglicht Sportvereinen und Kommunen Sportanlagen anzuschaffen, zu modernisieren oder neu zu bauen. In den kommenden drei Jahren wird die NRW.BANK durch die Landesregierung bereitgestellte Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro für die Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur vergeben.