Fraktionen des Kreistages
Zusammenschlüsse der Kreistagsmitglieder
Ein wichtiges Recht der Mitglieder des Kreistages besteht darin, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Ein einzelner Abgeordneter kann sich allein schon aus zeitlichen Gründen nicht mit allen Themen und Fragestellungen gleich intensiv befassen. Durch den Zusammenschluss zur Fraktion ist eine Verteilung der Aufgaben möglich.
Durch die Fraktionen wird die Mehrheitsbildung bei Abstimmungen erleichtert. Die Fachausschüsse werden auf der Basis von Vorschlägen der Fraktionen besetzt.