Zugewanderte benötigen eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, um in Deutschland arbeiten zu können. Das gilt ebenso für Angestellte wie für Selbstständige. Im Visum beziehungsweise in der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis steht, ob und welche Erwerbstätigkeit Ihnen erlaubt ist.