4 Kinder unterschiedlicher Nationalität

Arbeitslosigkeit / Notlage

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Hilfe in einer schwierigen Situation

Wenn Sie erwerbsfähig sind und es dennoch nicht schaffen, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, können Sie möglicherweise Arbeitslosengeld II erhalten. Wenn Sie nicht erwerbsfähig oder älter als 65 Jahre sind, können Sie unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie arbeitslos, aber dennoch erwerbsfähig sind, ist für Sie ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig. Als Anlaufstelle für Sie ist in jeder Kommune des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Kundencenter eingerichtet.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig oder älter als 65 Jahre sind, können Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden.