Wenn Sie arbeitslos, aber dennoch erwerbsfähig sind, ist für Sie ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig. Als Anlaufstelle für Sie ist in jeder Kommune des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Kundencenter eingerichtet.
Wenn Sie nicht erwerbsfähig oder älter als 65 Jahre sind, können Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden.