Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss besitzen, müssen Sie sich diesen von der Hochschule, an der sie studieren wollen, anerkennen lassen. Dort können Sie sich auch im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen.
Damit Sie studieren können, müssen Sie auch ausreichende Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang nachweisen.
In Nordrhein-Westfalen müssen Studierende eine Studiengebühr in Höhe von 500 € pro Semester zahlen. Es ist auch möglich, finanzielle Unterstützung zu beantragen.