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Kommunale Konferenz Alter und Pflege

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Konferenz Alter und Pflege

Die Kreise und kreisfreien Städte richten für die, die sich beruflich oder ehrenamtlich mit dem Thema Alter und Pflege befassen, örtliche Konferenzen Alter und Pflege ein.
Diese tagen in der Regel zweimal jährlich. Die Konferenzen wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
  • die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  • die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  • die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  • die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW bei Anfragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
  • die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  • die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und - soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch machen - einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.

    Fragen zu den einzelnen Sitzungen, Themen- und Konzeptvorschlägen können Sie gerne an die Geschäftsstellenleiterin der Konferenz Alter und Pflege, Frau Schmidt, richten.

    Weitere Informationen zum Alten- und Pflegegesetz NRW finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Den dazugehörigen Link finden Sie unter Weitere Informationen.


    Rechtliche Grundlagen:
    Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
    Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)