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Veterinäramt hebt Stallpflicht für Geflügel im Rheinisch-Bergischen Kreis auf

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergische Kreises hebt die Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet auf.

Grundlage dafür ist eine neue Bewertung der Gefahren zur Geflügelpest durch das NRW-Landwirtschaftsministerium. Zum einen gibt es im Rheinisch-Bergischen Kreis keine Risikogebiete, also Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln, sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen. Zum anderen liegt auch die Geflügeldichte unter 300 Stück je km². In dieser Kombination kann eine Aufstallung nicht wesentlich dazu beitragen, die Infektion von Nutzgeflügel durch den Erreger der Vogelgrippe zu verhindern. Die Krankheit wird durch das sogenannte H5N8-Virus hervorgerufen und befällt Wildvögel und Nutzgeflügel, der Mensch ist bislang nicht betroffen.

„Mich freut es natürlich im Interesse der Tiere, dass unser Geflügel jetzt wieder ins Freie darf und Auslauf erhält. Allerdings gibt es in Nordrhein-Westfalen weiterhin Funde von toten Wildvögeln, die nachweislich an der Geflügelpest verendet sind“, so Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig. „Ich rate daher dringend dazu, alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen weiterhin ganz genau zu beachten.“ Ziel dieser ist es, dass das Weitergeben des Erregers von den Wildvögeln an das Nutzgeflügel vermieden wird. Falls es dennoch zu einer Infektion kommen sollte, kann eine Erkrankung schnell erkannt werden.

Zu den Hygienemaßnahmen gehört die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt. Auch dürfen betriebsfremde Personen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten, die anschließend desinfiziert oder entsorgt werden muss. Weiterhin sind Einrichtungen nötig, um die Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. Zusätzlich müssen die Futtervorräte vor Wildvögeln geschützt gelagert werden. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen, in dem an jedem Werktag die Anzahl der verendeten Tiere dokumentiert wird. Für Halter von Legehennen gilt zudem, die Menge der täglich gelegten Eier in das Register einzutragen.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202 13-2815.

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