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Bildungs- und Teilhabepaket wird weiter gut genutzt – Erfolgreiche Kommunikation des Angebots in die Zielgruppe

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird im Rheinisch-Bergischen Kreis weiter sehr gut in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 wurden Leistungen in Höhe von mehr als 1,8 Millionen Euro beantragt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als der Wert bei rund 1,75 Millionen Euro lag. Kinder und Jugendliche können mit dem Paket verschiedene Angebote nutzen, die sie sich sonst nicht hätten leisten können. Die weiterhin gute Nutzung führen der Rheinisch-Bergische Kreis und das Jobcenter als zuständige Stellen auf die Qualität und Vielfalt der Angebote und die gute Kooperation mit Vereinen, den Bildungsberaterinnen und -beratern Bildung und Teilhabe, den Schulen, dem Kreissportbund, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und vielen engagierten Menschen zurück.

Für Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf die Unterstützungsleistungen haben, kann ein Antrag beim Sozialamt des Kreises und dem Jobcenter gestellt werden. Berechtigt sind junge Menschen aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann Hilfen beantragen.

Durch die finanzielle Unterstützung wird es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Dazu gehört beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstruments. Zudem werden die Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten übernommen. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Unterstützung für die Mittagsverpflegung, damit die Kinder gemeinsam essen können und niemand ausgeschlossen wird. Das Bildungs- und Teilhabepaket leistet auch Hilfe, um durch Lernförderung die schulischen Leistungen zu verbessern.

Die meiste Unterstützung floss im Bereich der Mittagsverpflegung mit knapp 658.000 Euro. Die Lernförderung (knapp 402.000 Euro) und das Schulbedarfspakt (knapp 394.000 Euro) folgen bei der Inanspruchnahme. Auch die Unterstützung für Schulausflüge und Klassenfahrten wird ebenfalls gut genutzt. Dort wurde Unterstützung in Höhe von gut 252.000 Euro geleistet. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe, also beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sport und Kultur, wurden knapp 100.000 Euro aufgewendet.

Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen von den Berechtigten einzeln beim Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreis oder dem Jobcenter Rhein-Berg gestellt werden. Eine Ausnahme stellt das Schulbedarfspaket dar. Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bekommen dieses direkt mit der Grundleistung zusammen ausbezahlt.

Weitere Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket halten der Rheinisch-Bergische Kreis in seinem Internetauftritt unter www.rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Bildung und Teilhabe“ und das Jobcenter unter www.jobcenter-rhein-berg.de unter dem Reiter „Bildung und Teilhabe“ bereit.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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