Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Bürgerbeteiligung am neuen Landschaftsplan Odenthal: Jetzt Anregungen einbringen

Für das Gebiet der Gemeinde Odenthal überarbeitet die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit den Landschaftsplan. Bis zum 2. Juni haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem ersten Entwurf des Landschaftsplans zu äußern. So können sie aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitwirken.

Die derzeitige Überarbeitung hat die bereits seit 2004 beziehungsweise seit 1993 bestehenden Landschaftspläne Nr. 2 „Eifgenbachtal“ und Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“ sowie den Landschaftsplan Nr. 4 „Mittlere Dhünn“ aus dem Jahr 1995 zur Grundlage. Jetzt geht es im Wesentlichen darum, den Landschaftsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, denn in den letzten Jahren hat es im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen gegeben. Diese umfassen beispielsweise die Bedeutung von Flächen für einen Biotopverbund. Im künftigen Landschaftsplan liegen einige Flächen, die eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund haben und daher besonders schützenswert sind. Auf dem Gebiet des Landschaftsplans „Odenthal“ gilt für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile eine sogenannte Veränderungssperre. Dort sind vom Zeitpunkt der Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen untersagt, ihre Nutzung ist aber natürlich weiterhin erlaubt. Ziel ist es, die Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis zu vereinheitlichen, damit in allen Bereichen des gesamten Kreisgebietes die gleichen Bedingungen gelten.

Der Entwurf des neuen Landschaftsplans kann beim Amt Planung und Landschaftsschutz im Kreishaus Heidkamp (Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach), ab sofort bis zum
2. Juni montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis
13 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Planentwurf bei der Gemeinde Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 29, 51519 Odenthal, im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5, in der Zeit vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2017, zu den üblichen Dienstzeiten einzusehen. Während dieses Zeitraums steht zusätzlich am 11. und am 18. Mai von 15:30 – 18:00 Uhr im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5 ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung für Informationen und Beratungen zur Verfügung.

Alle Anregungen werden im Verfahren einzeln geprüft, abgewogen und in die Entscheidung mit einbezogen.

Weitere Informationen zum Planentwurf und dem Thema Landschaftsplanung stehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de, Suchbegriff „Landschaftsplanung im Kreis“, zur Verfügung. Dort finden Sie die verschiedenen Landschaftspläne.

Für konkrete Nachfragen ist auch Bernd Guder, Mitarbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde, telefonisch unter 02202 13-2540 erreichbar.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

zurück