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Inklusionsbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises: Förderbedarf in der Region niedriger als im Landesschnitt – Inklusionsquoten steigen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt der Anteil der Grundschulkinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf deutlich unter dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Grund dafür macht Schulrat Christoph Lützenkirchen die Tatsache aus, dass in der Region die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Grundschulen intensiv gepflegt wird und dadurch erfolgreich verläuft. Die Kinder wurden im Rahmen des Schulversuchs „Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung“ systematisch präventiv in enger Abstimmung mit ihren Eltern beobachtet und unterstützt, sodass in vielen Fällen eine sonderpädagogische Unterstützung gar nicht mehr erforderlich wurde. Für die im Landesvergleich geringere Förderquote ist wohl auch verantwortlich, dass der Rheinisch-Bergische Kreis, im Vergleich zu anderen Regionen des Landes, ein eher behütetes Umfeld ist. Zu dieser Erkenntnis und vielen weiteren Tatsachen zum Stand der Inklusion im Primarbereich gelangt der gemeinsame Bericht des Schulamtes für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Kernstück des Berichtes ist eine differenzierte Darstellung der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in der Primarstufe der vergangenen Jahre. Das Gemeinsame Lernen hat im Rheinisch-Bergischen Kreis eine lange Tradition, die ersten Schritte in dieser Richtung erfolgten Ende der 1980er Jahre.

Allerdings macht der Bericht auch deutlich, dass es eine Zunahme der Förderquoten in den Förderschwerpunkten geistige sowie emotionale und soziale Entwicklung gibt. Dieser Trend ist ebenfalls landesweit zu beobachten. „Das erfordert in den nächsten Jahren unsere erhöhte Aufmerksamkeit“, macht Schulrat Christoph Lützenkirchen deutlich.

Die Inklusionsquote, das ist der prozentuale Anteil aller Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die in der Grundschule lernen, steigt für alle Förderschwerpunkte im Rheinisch-Bergischen Kreis und liegt mittlerweile bei 38,3 Prozent. Sie liegt damit deutlich unter dem Landesschnitt und unter dem Schnitt im Regierungsbezirk Köln.

Hierfür sind nach Ansicht des Schulrats die Auswirkungen des kreisübergreifenden Einzugsgebiets der Rheinisch-Bergischen Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Rösrath und Leichlingen mit verantwortlich. Kinder, die diese Schulen besuchen, werden statistisch für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfasst, obwohl viele von ihnen in einem anderen Kreis oder in einer benachbarten kreisfreien Stadt wohnen. Die Auswirkungen dieser Tatsache werden in den Folgeberichten noch genauer untersucht. Betrachtet man nur die Inklusionsquote bei den Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen, liegt diese mittlerweile bei über 50 Prozent und erreicht fast die Quote des Landes und des Regierungsbezirks.

„Trotz oder gerade aufgrund der steigenden Inklusionsquoten gibt es eine Vielzahl an Fragen und Herausforderungen, denen es sich im Prozess der inklusiven Schulentwicklung zu stellen gilt“, macht Christoph Lützenkirchen deutlich. Der Bericht benennt hierzu die bereits bestehenden Unterstützungssysteme für das Gemeinsame Lernen. Das Schulamt organisiert laufend Maßnahmen für die Schulen, wie den Einsatz von spezieller Fachberatung, das Angebot von Lehrerfortbildung oder eines speziellen Fachtags, der beispielsweise im kommenden Jahr stattfinden wird.

Der Inklusionsbericht soll in Zukunft regelmäßig fortgeschrieben und auf die Sekundarstufe I ausgeweitet werden.

Über die Schulische Inklusion
Im schulischen Bereich bedeutet Inklusion, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf Bildung an einer allgemeinen Schule haben. Mit der gesetzlichen Umsetzung der schulischen Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in Nordrhein-Westfalen neue Impulse erhalten.

Das Gemeinsame Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung wird in einem inklusiven Schulsystem zur Normalform. Trotzdem haben die Eltern das Recht, eine Förderschule zu wählen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es durch einen Prozess der Umstrukturierung weiterhin ein flächendeckendes und gut erreichbares Förderschulangebot.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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