Rechnungsprüfungsausschuss
Aufgaben nach der Zuständigkeitsordnung
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss des Kreises in dem in § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 101 und 106 GO NRW definierten Umfang. Er bedient sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes.