Im Jahre 2012 sind von den 276555 Bürgerinnen und Bürgern im Rheinisch-Bergischen Kreis 68540 gemeldete Mitglieder in den rheinisch-bergischen Sportvereinen, d.h. ca. 25.% der Bevölkerung wird organisatorisch von den täglichen Angeboten der Vereine und ihren regelmäßigen Aktivitäten erreicht.
Der ehemalige Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis Rolf Menzel und der Vorsitzende des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e. V., Uli Heimann, haben am 28.06.2006 den
Pakt für den Sport im Rheinisch-Bergischen Kreis unterzeichnet, der auf Initiative des Kreissportbundes durch den Kreistag am 08.06.2006 einstimmig beschlossen wurde.
In Anlehnung an eine Vereinbarung der Landesregierung mit dem Landessportbund sowie dem allgemeinen Verfassungsauftrag "Sport zu pflegen und zu fördern" wird auf Kreisebene eine möglichst langfristige Sicherstellung und Förderung der Vereinsarbeit angestrebt.
In dem Vertragswerk wird einvernehmlich der hohe Stellenwert der Sportentwicklung im Rheinisch-Bergischen Kreis als Bestandteil der Kreisentwicklung festgestellt, die es gilt, nachhaltig zu fördern. Gemeinsam wird weiterhin das Ziel verfolgt, dass die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Sport in vertretbarer Entfernung, zu sozialverträglichen Bedingungen und in attraktiven, funktionsgerechten Sporträumen betreiben können.
Mit der Vereinbarung möchte der Kreissportbund die existenzielle Bedeutung der freiwilligen Leistungen für den Vereinssport als Instrument der politischen Kultur stärker in das Bewusstsein der verantwortlich Handelnden tragen. Der Pakt für den Sport im Rheinisch-Bergischen Kreis soll helfen, drastische Einschnitte in der Sportförderung zu verhindern und die Arbeit der Sportvereine nachhaltig abzusichern.
Landrat Rolf Menzel und Uli Heimann verbinden mit dem Abschluss der Vereinbarung die Hoffnung, dass die in dem Pakt beschriebenen Aufgabenschwerpunkte zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Sportentwicklung trotz der bekannten engen finanziellen Handlungs-spielräume aller Beteiligten soweit wie möglich umgesetzt werden können.
Am 20. Mai 2010 wurde auf der Mitgliederversammlung eine geänderte Satzung verabschiedet:
Satzung vom 20.05.2010