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Wahlprüfungsausschuss

Kreistag

 

Beschließt über Einsprüche und Gültigkeit bei der Wahl des Landrates und des Kreistages.

Aufgaben nach dem Kommunalwahlgesetz

Nach den einschlägigen Bestimmungen des Kommunalwahlrechts hat der Wahlprüfungsausschuss die Aufgabe, über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahlen des Kreistages und des Landrates/der Landrätin des Rheinisch-Bergischen Kreises zu entscheiden.

Mitglieder

Ansprechpartner

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Kreistagsbüro
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Telefon: 0 22 02 - 13 23 43
Telefax: 0 22 02 - 13 10 21 11

E-Mail:
kreistagsbuero@f0fe2ed7b4824eec99c265784761a23frbk-online.de