Allgemeine Gebührensatzung
Die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises umfasst Gebührentatbestände für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten der Verwaltung, die Selbstverwaltungsangelegenheiten betreffen. Für alle anderen Gebührentatbestände sind das Gebührengesetz NRW oder sonstiges übergeordnetes Recht maßgeblich.
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