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Bildung und Teilhabe

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.


Diese Kinder und Jugendlichen können z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- sowie Musikangebote nutzen, bei Bedarf Lernförderung bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.

Für das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag mit den dazugehörigen Anlagen finden Sie unten unter „Formulare“, genauere Informationen zu den Einzelleistungen unter „Broschüren“.

Wer erhält die Leistungen?

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Ihnen zu, wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Sozialleistungen beziehen:

  1. Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  2. Wohngeld
  3. Kinderzuschlag
  4. Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Wo kann ich die Leistungen beantragen?

Ihre Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind davon abhängig, welche der fünf oben genannten Sozialleistungen Sie erhalten:

  • Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen (Nr. 1): Wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter des Jobcenters Rhein-Berg. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die entsprechenden Vordrucke befinden sich in der rechten Spalte "Zusätzliche Infos" unter dem Link "Infos des Jobcenters Rhein-Berg".  
  • Wenn Sie Leistungen der Nr. 2 bis 4 beziehen: In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte rechts unter "Sie haben Fragen?".
  • Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (Nr. 5): Wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersichtskarte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden finden Sie rechts unter Verwandte Services.

 

Wenn Sie keine der unter den Nummern 1 bis 5 genannten Leistungen erhalten, aber aufgrund eines niedrigen Einkommens möglicherweise Anspruch auf die Leistungen des Bildungspaketes haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie örtlich zuständigen Standort des Jobcenters Rhein-Berg. Den Link dazu finden Sie in der rechten Spalte "Zusätzliche Infos" unter "Standorte des Jobcenters Rhein-Berg".
In einem Beratungstermin dort kann geklärt werden, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben. 

Letzte Aktualisierung: 28.02.2024

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