Um Kultur weiterhin in der Pandemie zu ermöglichen, hat die Landesregierung aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds ein spartenspezifisches Förderprogramm aufgelegt. Ziel des Programms ist es, unter den Bedingungen der Pandemie Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Das Förderprogramm in Höhe von mehr als 12,6 Millionen Euro setzt sich aus bereits vorhandenen Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro sowie aus bereiten Mitteln der Stärkungsinitiative Kultur in Höhe von 1,5 Millionen Euro zusammen.
Die Förderungen in den einzelnen Bereichen werden durch die entsprechenden Dachorganisationen und regionalen Netzwerke (Landesmusikrat NRW, Landesbüro Freie Darstellende Künste, Literaturnetzwerke etc.) umgesetzt.
Der Start für die Antragsstellung ist seit dem 1. März 2022 möglich.
Das Förderprogramm umfasst Bausteine in folgenden Bereichen:
Musikspielstätten und Clubs: Auch für die Clubszene werden weitere Hilfen auf den Weg gebracht. Sie sind durch die neuerlichen Schließungen in eine schwierige Lage geraten. Hier haben viele Künstlerinnen und Künstler sonst gute Auftrittsmöglichkeiten. Dafür stehen 3,75 Millionen Euro zur Verfügung.
Musik: Ein Aktivierungsprogramm für Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten ermöglicht analoge und digitale Auftrittsmöglichkeiten für Musikensembles sowie Auftragskompositionen einschließlich Aufführung.
Freie Darstellende Künste: Ensembles der Freien Darstellenden Künste sollen mit einer Förderung die Möglichkeit haben, Stücke, die während der Pandemie einstudiert wurden und noch nicht zur Aufführung gekommen sind, auch vor kleinem Publikum aufzuführen.
Theater/Tanz: Theaterautorinnen und -autoren sowie Choreografinnen und Choreografen erhalten Unterstützung in Form von Stückaufträgen sowie der Förderung von Aufführungen der entstehenden Stücke durch Ensembles oder Theater.
Literatur: Zur Unterstützung von Autorinnen und Autoren werden Lesungen vor allem an ungewöhnlichen Orten wie Kirchen, Synagogen oder Moscheen, in Müllverbrennungsanlagen, Gerichtsgebäuden oder Kaufhäusern, Krankenhauskapellen, Schützenhallen, Rathaussäle, Museen oder Kinos gefördert.
Amateurtheater und Freilichtbühnen: Viele Amateurtheater und Freilichtbühnen mussten Rücklagen zur Bewältigung der Pandemie einsetzen und müssten nun für die kommende Saison Kredite aufnehmen. Sie erhalten Unterstützung beim Ankauf von Materialien für die anstehenden Produktionen.
Beratung: Inzwischen existieren auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Förderprogramme. Damit Künstlerinnen und Künstler die Übersicht nicht verlieren und eine passgenaue Förderung erhalten, baut das Land die Beratungsleistungen aus. Der Kulturrat NRW wird die Umsetzung dieser Beratung, die unter anderem eine Hotline umfassen soll, unterstützen.
Bildende Kunst: Bildende Künstlerinnen und Künstler erhalten Unterstützung in Form eines Ankaufprogramms. Die Förderung richtet sich auch an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn stehen.
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