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Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Download-Service Inklusion

Wir möchten Ihnen viele Informationen und Hilfen zur Teilhabe für alle Menschen anbieten.

Sie finden hier Flyer, Broschüren, Anträge und mehr.

Das Angebot wird weiter ausgebaut.

Informationen in leicht verständlicher Sprache

Piktogramm Leichte Sprache


Hier gibt es Informationen in leicht verständlicher Sprache.



Viele Informationen sind vom Rheinisch-Bergischen Kreis.
Rheinisch-Bergischer Kreis wird manchmal abgekürzt.
Die Abkürzung für Rheinisch-Bergischer Kreis ist: RBK

Es gibt auch Informationen von den Städten und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Und es gibt Informationen von Anderen.
Zum Beispiel von einem Ministerium.


Logo der Vereinten NAtionen

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gesetze

Deutschland besteht aus vielen kleineren Ländern.
Zum Beispiel: Nordrhein-Westfalen oder Bayern

Alle Länder haben eine eigene Verfassung.

Die Verfassung von Deutschland heißt Grundgesetz.
Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Im Grundgesetz stehen Regeln.
Es sind Regeln für den Staat.
Und für das Zusammenleben der Menschen.

Im Jahr 2020 sind sie 70 Jahre alt geworden.
Man kann sagen: sie hatten Geburtstag.

Deshalb gibt es jetzt eine Internet-Seite.
Auf der wird das Grundgesetz in Leichter Sprache erklärt.

Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen ist in Leichte Sprache übersetzt worden.

Jetzt können das alle Menschen lesen und verstehen.

Was steht im Grundgesetz?

Verfassung von Nordrhein-Westfalen

Praxisleitfaden - Leicht verständliche Sprache in der Verwaltung

Die Verwaltungssprache ist eine schwere Sprache. Viele Menschen verstehen diese Sprache nicht oder nur teilweise. Dies führt häufig zu Problemen. Deshalb gibt es einen Praxisleitfaden für die Mitarbeitenden der Verwaltung. Der Praxisleitfaden ist eine Arbeitshilfe. Hier gibt es Informationen zur Leichten und einfachen Sprache. Die Mitarbeitenden erhalten auch Tipps, wie sie Texte selbst in einfacher Sprache schreiben können.

Anträge und Formulare
für unsere Angebote

Hier bieten wir Ihnen einen schnellen Zugang zu den benötigten Unterlagen für die unterschiedlichen Service-Leistungen der Geschäftsstelle Inklusion und der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben.

Antrag Gebärdensprachdolmetscher persönlich

Antrag Gebärdensprachdolmetscher Veranstalter

Handicap hautnah - Leihvertrag


Unter folgendem Link leiten wir Sie zur Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben weiter. Die Anträge und Formulare der Fachstelle finden Sie dort unter Downloads und Links.

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Kleiner Knigge für Mitarbeitende der Verwaltung
im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen
- ein Angebot (nicht nur) an Behörden -

Wer in der öffentlichen Verwaltung arbeitet, hat es oft mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun.
Dieser kleine Leitfaden gibt Anregungen im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen.
Er soll helfen, mit Verunsicherungen umzugehen.
Dafür finden Sie eine Reihe konkreter Tipps, um möglichst stressfrei im Kontakt zu den unterschiedlichsten Menschen zu sein.

Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet Verwaltungen an, die Broschüre gegen eine Schutzgebühr für den eigenen Bedarf anzupassen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Kleiner Knigge für Mitarbeitende der Verwaltung im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen